„Heute schmunzelt man über den Paragraphen 3 der Satzung vom 20. Mai 1946, der wörtlich lautete: Die Sportarten, die irgendwelche Ausbildung in der Flug- und Segelfluglehre, Fallschirmspringen, Fechten, militärische oder vormilitärische Ausbildung sowie jegliches Exerzieren in sich schließen, sind strengstens verboten!“ (25 Jahre TUS Petershagen)