Landrat Carl Freiherr von Schlotheim (1796-1869). Von Schloß Wietersheim, das von Ende 1822 bis zu seinem Tode am 14. Mai 1869 Wohnsitz seiner Familie war, fand Freiherr von Schlotheim Zugang zur Gesellschaft der nahen Stadt Minden, damals Garnison und Regierungssitz zugleich. Er trat in den preußischen Verwaltungsdienst ein, wurde im Jahre 1842 Amtmann des Amtes Windheim und wenige Jahre später Landrat des Kreises Minden. Für seine Bewährung in unermüdlicher, erfolgreicher Arbeit sprechen die Gunstbeweise des preußischen Königs, der ihn in seinem von Jérôme verliehenen Freiherrenstande bestätigte und ihn zum Königlich Preußischen Kammerherrn, zum Rechtsritter des Johanniter- und Ritter des Roten Adler-Ordens ernannte. Höhere Anerkennung seiner Arbeit aber wird diesem Manne, der niemals den Menschen im Beamten aufgehen ließ, die Inschrift des ihm gewidmeten Denkmals gewesen sein: „Dem Königlichen Kammerherrn und Landrath Freiherrn Carl von Schlotheim, Rechtsritter des St. Johanniter- und Ritter des Rothen Adler-Ordens in ehrender Anerkennung seiner um den Kreis Minden erworbenen Verdienste, insbesondere zur dankbaren Erinnerung für die in väterlicher Fürsorge der hiesigen Gegend durch Anlegung dieses Weges erwiesene große Wohlthat.“ Das Denkmal wurde zu Lebzeiten Schlotheims im Jahre 1857 am Nordhang des Wiehengebirges in einer der Spitzkehren der Rothenuffeln-Bergkirchener Paßstraße errichtet wurde. (Brepohl 1966)