Die Stadtgemeinde Petershagen verpflichtet sich, die auf dem Bauplan vom 4. Oktober 1907 bezeichneten Teil des Meyer-Fehling’schen Stücks in der Größe von 33 a der Justizverwaltung als Platz für ein neues Amtsgerichtliches Geschäfts- und Gefängnisgebäude unentgeltlich zu überlassen. (Kaufvertrag)